Aroma und natürliche Aromen: Glutenrisiko für Menschen mit Zöliakie? · https://zoeliakieinfo.de/zutaten/aroma/
Kurz erklärt
Aromen und natürliche Aromen sind in der Regel glutenfrei, da sie meist aus glutenfreien Quellen stammen oder so verarbeitet werden, dass kein Gluten mehr enthalten ist. In seltenen Fällen können Aromen jedoch aus glutenhaltigem Getreide hergestellt sein. Bei Unsicherheiten hilft ein Blick auf die Kennzeichnung oder eine Nachfrage beim Hersteller.
Was ist das?
Aromen und natürliche Aromen sind Stoffe, die Lebensmitteln zugesetzt werden, um ihnen einen bestimmten Geruch oder Geschmack zu verleihen. Sie können aus pflanzlichen, tierischen oder mikrobiellen Quellen stammen oder auch chemisch hergestellt werden. “Natürliche Aromen” stammen laut Gesetz ausschließlich aus natürlichen Ausgangsstoffen.
Enthält es Gluten?
Die meisten Aromen und natürlichen Aromen sind glutenfrei. Sie werden entweder aus glutenfreien Rohstoffen gewonnen oder so stark verarbeitet, dass eventuell vorhandenes Gluten entfernt wird. Dennoch gibt es seltene Ausnahmen, bei denen Aromen aus glutenhaltigem Getreide wie Weizen, Gerste oder Roggen hergestellt werden. In diesen Fällen muss das glutenhaltige Getreide in der Zutatenliste genannt werden.
Was sagt die Kennzeichnung?
Laut der Verordnung (EU) Nr. 1169/2011 müssen glutenhaltige Getreidearten (wie Weizen, Gerste, Roggen, Hafer, Dinkel, Kamut) immer deutlich in der Zutatenliste angegeben werden – auch, wenn sie als Ausgangsstoff für Aromen dienen. Steht auf der Verpackung nur “Aroma” oder “natürliches Aroma”, ohne weitere Hinweise auf glutenhaltige Getreide, ist das Aroma in der Regel glutenfrei. Findest du in der Zutatenliste Hinweise wie “Aroma (Weizen)” oder “Gerstenmalzextrakt”, ist Vorsicht geboten.
Worauf müssen Menschen mit Zöliakie achten?
- Prüfe immer die Zutatenliste: Glutenhaltige Getreide müssen hervorgehoben werden.
- Bei Unsicherheiten (z. B. undeutlicher Kennzeichnung) empfiehlt es sich, den Hersteller direkt zu kontaktieren.
- Produkte mit dem Hinweis “glutenfrei” auf der Verpackung sind sicher, da sie den gesetzlichen Grenzwert von maximal 20 mg Gluten pro kg einhalten müssen.
- Bei offenen Produkten (z. B. an der Theke) oder selbstgemachten Speisen ist besondere Vorsicht geboten, da hier die Zutatenliste fehlt.
Häufige Fragen
Kann “natürliches Aroma” Gluten enthalten?
In der Regel nicht. Sollte das Aroma aus glutenhaltigen Getreiden stammen, muss dies laut Gesetz in der Zutatenliste stehen.
Muss ich bei “Aroma” oder “natürlichem Aroma” immer nachfragen?
Meistens nicht, solange keine Getreideart genannt wird. Bei Unsicherheit oder fehlender Kennzeichnung kann eine Nachfrage beim Hersteller sinnvoll sein.
Sind rauchige oder malzige Aromen problematisch?
Malzaroma oder Gerstenmalzextrakt können Gluten enthalten. Diese müssen als solche deklariert werden. Rauchige Aromen sind meist glutenfrei.
Kann ich mich auf glutenfreie Kennzeichnung verlassen?
Ja, Produkte mit dem Hinweis “glutenfrei” entsprechen den gesetzlichen Vorgaben und sind für Menschen mit Zöliakie geeignet.
Gibt es Unterschiede zwischen künstlichen und natürlichen Aromen?
Beide können theoretisch aus glutenhaltigen Quellen stammen, in der Praxis ist das aber selten. Entscheidend ist immer die Kennzeichnung der Zutatenliste.
Über diesen Beitrag
- Autor:in
- Redaktion
- Veröffentlicht
- 17. August 2026
- Quellenbasis
- Verordnung (EU) Nr. 1169/2011 (Lebensmittelinformation)
- Verordnung (EU) Nr. 828/2014 (Glutenfrei-Kennzeichnung)
- Deutsche Zöliakie-Gesellschaft (DZG)
- Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR)
Dieser Beitrag ersetzt keine ärztliche Diagnose oder Beratung. Mehr dazu in unseren redaktionellen Richtlinien und zu den Quellen.




