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Lebensmittel

Ist Kaffee und Tee glutenfrei? Worauf bei Zöliakie achten

Kennzeichnung prüfen

Redaktion · 2 Minuten Lesezeit · 14. September 2026

Kurz erklärt

Reiner Kaffee und Tee sind von Natur aus glutenfrei und bei Zöliakie in der Regel unbedenklich. Vorsicht ist bei aromatisierten Sorten, löslichem Kaffee und Getreidekaffee geboten – hier können glutenhaltige Zutaten oder Kontaminationen auftreten. Lies immer die Zutatenliste und achte auf die Kennzeichnung. Getreidekaffee kann Gluten enthalten und ist meist ungeeignet.

Das Wichtigste in Kürze

  • Reiner Kaffee und Tee sind glutenfrei.
  • Aromatisierte Sorten, Instantkaffee und Getreidekaffee können Gluten enthalten.
  • Immer Zutatenliste und Kennzeichnung prüfen.
  • Bei Unsicherheit zu zertifiziert glutenfreien Produkten greifen.
  • Getreidekaffee (z. B. Malzkaffee) ist meist nicht glutenfrei.

Was Betroffene wissen müssen

Wenn du Zöliakie hast, kannst du reinen Bohnenkaffee, Filterkaffee sowie schwarzen, grünen oder Kräutertee in der Regel bedenkenlos trinken. Diese Produkte enthalten von Natur aus kein Gluten. Anders sieht es bei aromatisierten Getränken, löslichem Kaffee (Instantkaffee), Kaffee-Ersatzprodukten und Teemischungen mit Zusatzstoffen aus. Hier können glutenhaltige Zutaten oder Spuren von Gluten durch die Verarbeitung enthalten sein. Besonders bei Getreidekaffee, wie Malzkaffee oder Dinkelkaffee, ist Gluten meist ein Hauptbestandteil.

Worauf beim Einkauf achten?

  • Kaufe möglichst reinen Kaffee (ganze Bohnen, gemahlen, Pads ohne Zusätze) oder losen Tee ohne Aromen.
  • Prüfe bei aromatisierten Kaffees und Tees die Zutatenliste auf glutenhaltige Zusätze (z. B. Gerstenmalz, Weizenderivate).
  • Bei Instantkaffee und löslichem Tee auf Hinweise wie “kann Spuren von Gluten enthalten” achten.
  • Produkte mit dem Symbol der durchgestrichenen Ähre sind nach EU-Recht als glutenfrei zertifiziert.
  • Bei Unsicherheit lieber auf zertifizierte glutenfreie Produkte ausweichen.

Risiko einer Kreuzkontamination

Bei der industriellen Verarbeitung von Kaffee und Tee ist eine Kreuzkontamination mit Gluten grundsätzlich möglich, gilt aber bei reinem Kaffee und Tee als sehr unwahrscheinlich. Höheres Risiko besteht bei Produkten, die in Anlagen verarbeitet werden, in denen auch glutenhaltige Zutaten verwendet werden – etwa bei aromatisierten Getränken oder Instantprodukten. Im Zweifel hilft eine Rückfrage beim Hersteller.

Varianten und Zutaten

  • Reiner Kaffee: Bohnenkaffee, Filterkaffee, Espresso – ohne Zusätze glutenfrei.
  • Reiner Tee: Schwarzer, grüner, weißer Tee, Kräuter- und Früchtetee (pur) – glutenfrei.
  • Aromatisierte Sorten: Können Aromen auf Getreidebasis oder glutenhaltige Trägerstoffe enthalten.
  • Instantkaffee: Kann glutenhaltige Zusatzstoffe oder Füllstoffe enthalten; Zutatenliste prüfen.
  • Getreidekaffee/Malzkaffee: Enthält meist Gerste, Roggen oder Dinkel und ist daher glutenhaltig.

Geeignete Alternativen

  • Reiner Kaffee und Tee ohne Zusätze sind die sicherste Wahl.
  • Speziell glutenfrei gekennzeichneter Instantkaffee oder aromatisierte Sorten bieten zusätzliche Sicherheit.
  • Kaffee-Alternativen auf Basis von glutenfreien Zutaten wie Lupinenkaffee oder Zichorienkaffee können eine Option sein (Zutatenliste prüfen).
  • Für Teeliebhaber eignen sich reine Kräuter- und Früchtetees ohne Zusätze.

Häufige Fragen

Enthält reiner Kaffee Gluten?

Nein, reiner Kaffee ist von Natur aus glutenfrei.

Ist Getreidekaffee oder Malzkaffee glutenfrei?

Nein, diese Produkte enthalten in der Regel glutenhaltige Getreidesorten wie Gerste oder Dinkel.

Kann Instantkaffee Gluten enthalten?

Ja, bei Instantkaffee können glutenhaltige Zusatzstoffe oder Spuren von Gluten vorkommen. Immer Zutatenliste prüfen.

Sind aromatisierte Tees und Kaffees glutenfrei?

Nicht automatisch. Manche Aromen oder Trägerstoffe können Gluten enthalten. Zutatenliste und Kennzeichnung beachten.

Muss ich bei Tee auf Gluten achten?

Reiner Tee ist glutenfrei. Bei Mischungen mit Aromen oder Zusatzstoffen empfiehlt sich ein Blick auf die Zutatenliste.

Über diesen Beitrag

Autor:in
Redaktion
Veröffentlicht
14. September 2026
Quellenbasis
  • S2k-Leitlinie Zöliakie (AWMF/DGVS)
  • Deutsche Zöliakie-Gesellschaft (DZG)
  • Verordnung (EU) Nr. 828/2014 (Glutenfrei-Kennzeichnung)
  • Verordnung (EU) Nr. 1169/2011 (Lebensmittelinformation)

Dieser Beitrag ersetzt keine ärztliche Diagnose oder Beratung. Mehr dazu in unseren redaktionellen Richtlinien und zu den Quellen.

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